Nachhaltigkeitsstrategie und Compliance
Klare Strategie für mehr Nachhaltigkeit
Die Nachhaltigkeitsstrategie von Bosch fußt auf konkreten Zielsetzungen in allen wesentlichen Themenfeldern. Seit vielen Jahren arbeiten wir konsequent an deren Realisierung.
Wir verstehen unter Nachhaltigkeit die Balance zwischen den ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen unserer Geschäftstätigkeit als Teil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung.
Die Schwerpunkte unseres Nachhaltigkeitsmanagements haben wir in dem Zielbild „New Dimensions – Sustainability 2025“ zusammengefasst. Es beschreibt sechs Themenfelder, die den Rahmen für unsere Aktivitäten in den kommenden Jahren setzen.
Compliance – auch über Unternehmensgrenzen hinaus
Compliance steht für die Einhaltung von gesetzlichen und unternehmensinternen Bestimmungen und Regeln. Mit dem Code of Business Conduct steht allen Beschäftigten von Bosch ein Leitfaden für werteorientiertes, ethisches und rechtlich einwandfreies Verhalten zur Verfügung. Da uns verantwortungsvolles und rechtmäßiges Verhalten über unsere Unternehmensgrenzen hinaus wichtig ist, haben wir unsere Erwartungshaltung an unsere Geschäftspartner in Verhaltenskodizes formuliert.
Umfassendes Compliance-Managementsystem
Das Compliance-Managementsystem von Bosch gibt weltweit einen verbindlichen Rahmen zur Förderung regelkonformen Verhaltens vor und dient der Reduzierung von Compliance-Risiken.
Es liefert die Grundlagen für eine effektive Umsetzung externer und interner Vorgaben und definiert Mindestanforderungen für Compliance-relevante Prozesse. Hierzu gehören unter anderem unterschiedliche Präventions- und Kontrollmaßnahmen sowie das Bosch-Hinweisgebersystem. Über dieses haben Beschäftigte, Geschäftspartner, aber auch Dritte jederzeit die Möglichkeit, regelwidriges Verhalten zu melden, auf Wunsch auch anonym. Unsere Grundsätze zur Hinweisabgabe und Bearbeitung von Meldungen bei Bosch legen die verschiedenen Meldestellen und den Ablauf der Bearbeitung detailliert dar.
Die BSH Hausgeräte GmbH verfügt über ein eigenständiges Compliance-Managementsystem und hat einen eigenen Verhaltenskodex für Beschäftigte und einen eigenen Verhaltenskodex für Lieferanten entwickelt. Zudem betreibt die BSH Hausgeräte GmbH ein eigenes Hinweisgebersystem.
Achtung der Menschenrechte
Als global agierendes Unternehmen sind wir uns unserer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst.
Durch die Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in unseren betrieblichen Prozessen leisten wir einen Beitrag zur Verbesserung der menschenrechtlichen Lage weltweit. Gleichzeitig fordern wir die Achtung von Menschenrechten auch in unseren globalen Lieferketten aktiv ein und ergreifen angemessene Abhilfemaßnahmen gegen Verletzungen.
- Grundsatzerklärung zu Menschenrechten der Bosch-Gruppe
- Bericht zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 2023
Wir richten unser unternehmerisches Handeln an den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen aus und beachten die Anforderungen des in Deutschland geltenden Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Vorgaben des deutschen Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten („Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“, LkSG) setzen wir um. Zudem erfüllt Bosch weitere länderspezifische Anforderungen wie etwa den Modern Slavery Act in Großbritannien oder das französische Loi de Vigilance.
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte bekennen, zur Einrichtung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und ihre eigenen Lieferanten und andere Dritte nach besten Kräften zur Einhaltung entsprechender Grundsätze verpflichten.
Weitere Informationen zum verantwortungsvollen Lieferkettenmanagement